Allgemeine Bedingungen für den Strom-Netzanschluss
Niederspannungsanschlussverordnung - NAV (externer Link)
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Verordnungstext)Ergänzende Bedingungen zur NAV (Netzanschluss Strom) nebst Preisblatt
- BKZ - Netzanschluss Strom | Preisblatt 2026
Technische Anschlussbedingungen
Als Netzbetreiber legen wir großen Wert auf eine sichere und zuverlässige Energieversorgung.
Damit der Anschluss an unser Netz reibungslos funktioniert, sind die technischen Anschlussbedingungen entscheidend. Auf dieser Seite finden Sie relevante Dokumente und Anforderungen, die Sie für den Anschluss an unser Netz benötigen.
Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das von uns betriebene Niederspannungsnetz angeschlossen werden, sind Technische Anschlussbedingungen (TAB) nebst zugehörigen Beiblatt des Netzbetreibers zu beachten.
Ab dem 01.01.2026 gelten in unserem Stromnetzgebiet die TAB 2023 v2.0 (BDEW Bundesmusterwortlaut) nebst Beiblatt der Gemeindewerke Bovenden GmbH & Co. KG. Zu demselben Zeitpunkt tritt die bisherige Regelung außer Kraft.
Die öffentliche Bekanntmachung der Änderung erfolgte durch Anzeige in der örtlichen Tageszeitung am 26.11.2025.
Durch Anpassung der bisherigen Bedingungen und Ersetzen der Dokumente tragen wir den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten
Gültig ab 01.01.2026:
- TAB 2023 v2.0 (BDEW Bundesmusterwortlaut)
- Beiblatt der Gemeindewerke Bovenden zur TAB 2023 v2.0
- Bekanntmachung der Änderung
Weitere Richtlinien können in ihrer jeweils gültigen Form direkt auf der Homepage des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) abgerufen werden.
Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
Mit Wirkung vom 1. Juni 2026 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das von uns betriebene Mittelspannungsnetz angeschlossen werden, kurz TAB-MS genannt.
Damit setzen wir den vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichten Musterwortlaut in Kraft, der zur Harmonisierung der Anforderungen zwischen den Netzbetreibern beiträgt.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).
Auch für Anlagen, für die die Errichtungsplanung bereits abgeschlossen und mit uns abgestimmt ist, besteht keine Anpassungspflicht.
Daneben gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“. Diese kann beim VDE-Verlag erworben werden und wird durch die TAB-MS konkretisiert.
Gültig ab 01.06.2026:
- Technische Anschlussbedingungen Mittelspannungsnetz (TAB-MS)
BDEW Bundesmusterwortlaut, Version 1.0, Stand 31.01.2026
Ergänzende Hinweise zur VDE-AR-N-4110
Hinweise zum EEG-Einspeisemanagement
Gemäß § 9 "Technische Vorgaben" des EEG sind Regelungen insbesondere zur Abschaltbarkeit getroffen:
- Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
- Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt sind mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
- Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt kann der Anlagenbetreiber wählen, ob er die Anlage ebenfalls mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ausstatten oder ob er die maximale Wirkleistungseinspeisung der Anlage am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70 % der installierten Leistung begrenzt.
- Die Regelung in § 9 EEG gelten für alle Anlagen solarer Strahlungsenergie (PV-Anlagen), die ab dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden, bzw. werden. Für Anlagen, die vor dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden gelten gesonderte Übergangsregelungen.